Aufgabenbereiche des Kirchenvorstandes

Der größte Teil der Mitglieder des Kirchenvorstands wird bei der Kirchenvorstandswahl gewählt. Der Pastor oder die Pastorin einer Gemeinde sind durch ihr Amt Mitglieder des Kirchenvorstands und werden daher nicht gewählt. Zusätzlich zu den gewählten Mitgliedern muss mindestens eine Person in den Kirchenvorstand berufen werden. Höchstens ein Drittel der Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher dürfen berufene Mitglieder sein.
 
Als Kirchenvorsteherin oder Kirchenvorsteher…
  • werden Sie auf sechs Jahre gewählt.
  • gestalten Sie verantwortlich das Gemeindeleben mit.
  • nehmen Sie an den regelmäßigen Sitzungen des Kirchenvorstands teil.
  • übernehmen Sie Aufgaben im Gottesdienst.
  • können Sie auch übergemeindlich Ihre Gemeinde vertreten, im Kirchenkreis oder in der Landessynode.
  • können Sie interessante Fortbildungsangebote wahrnehmen.
  • knüpfen Sie Kontakte, die auch über Ihr Amt hinaus nützlich sein können.